Ein Unfall ist schnell passiert. Ihr Fahrzeug ist beschädigt – was tun? Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt bei Ihrem Vorgehen, damit die Reparatur Ihres Fahrzeuges und die Schadenregulierung ohne Reibereien erfolgen können.
Wenn Ihr Fahrzeug von einer anderen Person beschädigt wurde, ohne dass Sie eine Mitschuld tragen, ist diese Person Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig. Sie können Ihre Ansprüche aber auch direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung dieser Person geltend machen.
Wir, Mitglied des Autogewerbe-Verbandes der Schweiz (AGVS), sind für Sie da, um Ihr Auto schnell und sicher zu reparieren und um Sie zu beraten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Verhandlung mit Ihrer Versicherung.
Ihre Rechte:
Wenn Ihr Fahrzeug von einer anderen Person beschädigt wurde, ohne dass Sie eine Mitschuld tragen, ist diese Person Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig. Sie können Ihre Ansprüche aber auch direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung dieser Person geltend machen.
Wir, Mitglied des Autogewerbe-Verbandes der Schweiz (AGVS), sind für Sie da, um Ihr Auto schnell und sicher zu reparieren und um Sie zu beraten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Verhandlung mit Ihrer Versicherung.
Ihre Rechte:
- Freie Wahl des Reparaturbetriebes
- Freie Wahl des Bergungsunternehmens
- Ersatzwagen
- Fachliche Beratung
- Expertise
- Reparaturkostenentschädigung
- Ausgleich des Wertverlustes bei neuerem Wagen
- Entschädigung bei Totalschaden
- Zession

